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Druckbehälter Petromax
geschrieben von Gereon Altenbeck 
Wir betreiben beim Deutschen Roten Kreuz die Petromax 500HK (Bundeswehr Ausführung) und wir sind sehr zufrieden mit der Leuchte.

Meine Frage ist:

Der Tank der Petromax wird unter Druck gesetzt der während dem Betrieb ca 2 bar Beträgt. Laut der Druckbehälterverordnung muss jeder Druckbehälter der einem Druck von über 0,1 bar hat regelmäßig geprüft werden.

Weiß jemand ob die Druckbehälterverordnung bei der Petromax wirklich greift, oder ob der Behälter(Tank) der Petromax unter die Ausnahmen fällt, z.b. wegen seiner Bauart.

Ich kenne die Druckbehälterverordnung leider nicht auswending und würde mich freuen wenn mir jemand eine Antwort schicken kann.

Mit freundlichen grüßen

Gereon Altenbeck

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mail: gereon@altenbeck.de
RE: Druckbehälter Petromax
20. Mai 2001 08:46
Hallo Gereon
Für die Petromax greift die Druckbehälterverordnung nicht!!!
Das DRK ist eine KAT/S Einrichtung und hat eine eigene UVV, mache dich trotzdem einmal schlau,wenn etwas passieren sollte.
Sicher ist Sicher!!!!!
Gruß
Roland
RE: Druckbehälter Petromax
20. Mai 2001 21:25
Hallo Zusammen
Laut der Druckbehälterverordnung sind Behälter prüfpflichtig wenn Inhalt mal zulässigem Betriebsdruck einen Wert von 1000 oder drüber ergibt.
Gruss Achim
ich danke euch für beiträge und habe mich besonders nach Achims Artikel noch einmal Schlau gemacht und folgendes gefunden:

-Druckbehälterverordnung Auszug-

§ 2 Ausschluß der Anwendung

(1) Diese Verordnung ist auf folgende Druckbehälter nicht anzuwenden:

24. Druckbehälter

a) mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 0,1 Liter,

b) mit einem Druckinhaltsprodukt von nicht mehr als 20,

c) nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als 500 bar und einem Druckinhaltsprodukt von nicht mehr als 10000,


zu "b"

Druckinhaltsprodukt = 3 bar (max) * 1 L = 3

3 < 20

Die Druckbehälterverordnung greift also nicht


Viele Grüße

Gereon

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