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Aladdin No. 23 ergänzen?
geschrieben von Frhofer 
Aladdin No. 23 ergänzen?
01. Mai 2015 17:52
Hallo zusammen,
eine Antwort auf eine dringende Frage hat mich zu Euch geführt:
ich biete momentan bei EB*y auf eine Aladdin. Nach Abschicken des Gebotes habe ich festgestellt, dass die betreffende Lampe keinen Glühstrumpf hat.
Kann ich das nachrüsten und wenn ja, brauche ich eine andere Galerie oder noch andere Teile?
Anbei Fotos der Aladdin...

Danke für Eure Hilfe!

Frhofer


Hi, keine Panik, Das ist normal. Ein einmal gebrannter Glühstrumpf würde den Transport wohl eher nicht überleben. Du bekommst die Teile hier im Shop. Es sind keine zusätzlichen Teile erforderlich soweit die Lampe ansonsten komplett ist.
CU Bernd
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
02. Mai 2015 10:43
Da hast Du natürlich vollkommen recht mit der Haltbarkeit des Strumpfes während des Transportes. Habe ich das auf dem Bild richtig erkannt, dass die Lampe eine Loxon -Galerie hat?
Update übrigens: habe die Lampe tatsächlich für 55 $ ersteigert. Mit Versand liege ich bei 72 €. Jetzt heißt es Geduld haben, bis USPS liefert....
Glühstrumpf, Docht, Dochthalter und Petroleum sind eben bei Hytta bestellt worden
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
02. Mai 2015 13:06
Hallo Frhofer,

von hier aus gesehen geht der Preis in Ordnung.
Ja, es ist eine Lox-On-Halterung.
Aber wozu Docht plus Dochthalter?
Auf dem Foto ist doch noch ein Docht drinnen
- oder hat der Verkäufer geschrieben, daß der schon "fertig" ist?
Meines Wissens sollte der Dochthalter aber nicht ersetzt werden müssen,
weil das bei sachgerechtem Handling kein Verschleißteil ist.

Schau Dir unbedingt die Gebrauchsanleitung an,
Ungeduld führt schnell mal zu Überraschungen ...
Daß eine Aladdin nichts für einen zugigen Standplatz ist
wie z.B. neben geöffneten Fenstern, Türen oder auf Balkonien,
setze ich jetzt mal als bekannt voraus.
Wenn doch, dann unbedingt die "Fallme" klein stellen
und wie auch sonst üblich, gut beobachten - nicht daß die Lampe hochbrennt, also durchgeht!

Ansonsten viel Spaß damit - hast eine gute Wahl getroffen.
Später kommt sich noch ein Insektenschutz, ein Blaker sowie Schirm dazu (?).

Gruß Rüdiger
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
03. Mai 2015 21:33
Den Insektenschutz habe ich auch schon gesehen. Ist das ein sinnvolles Zubehör? Einen Tripod und eine Vestahaube sind in Planung.
Tja, der Docht und der Dochthalter... War wohl ein Schnellkauf... ;)
Blöde Frage: was ist ein Blaker?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.05.15 21:34.
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
03. Mai 2015 23:56
Die Frage ist nicht "blöd".
Den Blaker kann man auch als Rauchfänger bezeichnen.
Er wird bei der Aladdin auf den Zylinder aufgesteckt.
Seine Aufgabe ist es, bei eventuellem Rußen der Lampe,
diese öligen Flocken daran zu hindern, umherzufliegen
und z.B. einen häßlichen Flecken an der Zimmerdecke zu hinterlassen.

Das Insektenschutzgitter soll verhindern, daß vom Licht angelockte Brummer
in den Zylinder fallen und dort den teuren Glühkörper zerstören.

Manche Motten oder Schmeißfliegen etc. sind dafür schwer genug
und einmal an den heißen Abgase geschnuppert fallen sie
schlagartig geröstet in den Zylinder und schlagen recht wuchtig auf,
sodaß der superempfindliche und obendrein teure Socken ebenfalls im Himmel landet.

Beides eigentlich schon sinnvolle Ergänzungsteile.

Gruß Rüdiger
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
04. Mai 2015 13:19
Hallo zusammen,
viel Spass mit der Lampe.
Allerdings sollte man bei Geschäftsverbindungen, welche "über den grossen Teich" reichen, darauf aufmerksam machen, dass die Minimalgrenze sich zwischen 20 bis 25 Euronen beläuft (näheres ist vom örtlichen Zollamt zu erfahren). Alles was darüber geht ist steuerpflichtig!
Fällt die Lieferung dann einem erfahrenen Zöllner in die Hände, so muss mit div. Zollabgaben gerechnet werden; Du bekommst dann eine Vorladung, hast die Abgaben vor Ort persönlich zu entrichten und bekommst dann die Ware ausgehändigt.
Bestehen Gründe, dass die Ware hier nicht in Umlauf gebracht werden darf, dann wirst Du vorgeladen und kannst vor Ort eine Rücksendung unterschreiben oder eine Verzichtserklärung. In beiden Fällen kannst Du von einem reinen Verlustgeschäft ausgehen, da auch bei einer Rücksendung der Kaufpreis nicht erstattet wird.
Meinem Neffen ging es so mit seinem georderten Laserpointer (Reichweite 30 km, militärischer Sicherheitsschlüssel laut Zoll: Stufe 3, damit ist ein Privaterwerb ohne behördliche Genehmigung ausgeschlossen).
Aber allein schon bedingt durch die Vorladung beim Zollamt, also Fahrkosten, Ausfall von Arbeitszeit und Steuernachzahlung können dazu führen, dass das sogenannte "billige Schnäppchen" eine sehr teure Geschichte wird, so dass der reguläre Verkaufspreis eines Händlers vor Ort deutlich überschritten werden kann.
Dies gilt im Übrigen für grundsätzlich alle Auslandsgeschäfte!
Grüsse
Erich
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
04. Mai 2015 19:35
lang lebe TTIP...! ;)
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
04. Mai 2015 20:15
...wenn man feste dran glaubt, wird bestimmt alles gut! ;-)

Habe mir schon einiges Zeugs von Amiland kommen lassen. Meistens wird man zum Zoll hinbestellt und darf das Paket öffnen und die Rechnung vorzeigen. Einfuhrumsatzsteuer habe ich da immer bezahlt (die Versandkosten zählen sie nämlich gleich mal zum Warenwert dazu), aber Zollgebühren noch nie. Und da es immer irgendwelches altes nichtelektrisches Zeug war, hat auch keiner nach einer Konformitätserklärung o. Ä. zur Inverkehrbringung gefragt. Das sieht natürlich z. B. bei Smartphones, Laserpointern, Akkupacks oder Modell-Drohnen möglicherweise anders aus.

Also alles zwar (zeit-)aufwändig und teuer, aber machbar.

Gruß, Martin

-----
No electrons were harmed in the posting of this message, although several might have been accelerated against their collective will.
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
04. Mai 2015 20:25
Bei 19% liege ich immer noch bei 85€. Und unser Zollamt (ich hoffe, es ist das, an welches ich denke...) liegt im Ort, in dem ich arbeite...
Erwin
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
05. Mai 2015 10:26
Erich schrieb:
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> Allerdings sollte man bei Geschäftsverbindungen, welche "über den grossen Teich" reichen, darauf aufmerksam machen, dass die Minimalgrenze sich zwischen 20 bis 25 Euronen beläuft (näheres ist vom örtlichen Zollamt zu erfahren). Alles was darüber geht ist steuerpflichtig!
> Fällt die Lieferung dann einem erfahrenen Zöllner in die Hände, so muss mit div. Zollabgaben gerechnet werden.

Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.
Es ist immer wieder interessant zu hören, wer angeblich genau weiß, was und wieviel beim Zoll bezahlt werden muss.
Meistens ist es so, dass die Zöllner an den verschiedenen Standorten es selber nicht wissen und ihre eigenen Regeln oder Interpretationen machen. Deswegen habe ich bei der Abholung immer einen Ausdruck der Zoll-Webseite dabei.
Lt. Zoll-Webseite sind Einfuhren aus Drittländern (verschickt, nicht persönlich mitgebracht) bis zu EURO 22 "Abgabenfrei". Das heißt, es fallen keine (!) Abgaben an. Danach bis zu EURO 150 nur EUSt. (19%) und darüber hinaus auch Zoll. Die "div. Zollabgaben" sind entsprechend den Warengruppen genau festgelegt. Der Zollwert für "Nichtelektrische Beleuchtungsmittel" liegt bei 2,1 oder 2,2% (Weiß nicht mehr genau, habe schon lange nichts mehr bezahlt). Blöderweise werden über EURO 22 hinaus die Versandkosten dazu addiert, aber darin sind sich die Zöllner wenigstens einig. :-((
Bei der persönlichen Einfuhr aus Drittländern (z.B. Flug-Urlaubsreise) dürfen Waren im Wert von EURO 430 "abgabenfrei" eingeführt werden. Deshalb versuche ich, Sachen nicht zu verschicken sondern persönlich mitzubringen, wenn irgendwie möglich.
Sollte das nicht gehen, gelten leider die o.g. Zollwerte.
Ich hoffe, das bringt jetzt etwas Licht in die Einfuhr- und Abgabenproblematik.
Grüße und "Gut Leucht".
Erwin.
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
05. Mai 2015 11:01
Ja, also: 72 Euro (<150 Euro, ergo kein Zoll) + 19% EUst. = 85 Euro. Niemand hat was anderes behauptet?!
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
05. Mai 2015 11:16
Hallo,

EUSt = Einfuhrumsatzsteuer = 19%

Zoll für Artikel der nichtelekrtischen Beleuchtung: siehe die geniale (und das ist sarkastisch gemeint) Seite: Auskunft des Zolls
* 9405 50 nicht elektrische Beleuchtungskörper bzw:
* 9405 5000 90 0 ganz genau.
Drittlandszollsatz 2,7 %

Grüße

Erik



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.15 12:51.
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
05. Mai 2015 11:43
Wisst Ihr was? Ich lass mich einfach mal überraschen... Selbst dann sind es nur 87 Euro...
Re: Aladdin No. 23 ergänzen?
07. Juni 2015 15:26
So, die Lampe ist vor drei Tagen eingetroffen, nachdem USPS kalte Füße wegen "oil kerosene lamp" hatte und die Lampe zurückgeschickt hat, das Paket auf "lamp" umgelabeled wurde und mit Express-Post geschickt wurde, musste ich keine Zollgebühren und keine Steuern nachzahlen...
Gruss, frhofer
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