Hallo Mario,
Copyright, besser:
Urheberrecht besitzt der
Urheber eines Textes oder eines Bildes etc.
Das heißt der Photograph des Bildes hält die Rechte daran (Nicht die abgebildete Person, da gilt dann d
as Recht am eigenen Bild, aber das ist was ganz anderes.)
Es sei denn, der Photograph hat seine Rechte im Zuge der Veröffentlichung z.B. an einen Verlag übertragen (verkauft).
Im Allgemeinen gilt, daß erst 70 Jahre
nach dem Tod des Urhebers dessen Rechte erlöschen.
Also einfach nehmen und wieder-veröffentlichen sollte man Bilder keinesfalls.
Allerdings hält Ralph die Urheberrechte am Scan der Postkarten, er hatte sich ja die Arbeit gemacht, die Dinger zu scannen und zu bearbeiten. Also darf Roland diese nur mit ausdrücklichem Einverständnis veröffentlichen.
Wenn ich mir die Postkarten jetzt klauen und auf meine Seite stellen würde, könnte Ralph mich vor Gericht bringen (wenn ich denn täte und er denn klagen würde...)
Ganz interessant sind dazu auch die Hinweise bei Wikipedia zum Thema
Urheberrechte allgemein sowie zu
den Bildrechten.
Es gibt auch Berichte, daß Verlage gegen ebay-Verkäufer vorgehen, die ein Buch (CD, was auch immer) verkaufen und davon ein Bild des Covers einstellen. Die Verlage sind im Recht, ebay-Verkäufer muß die Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen.
Grüße
Erik