Moin Alexander,
wünsche ein Frohes Weihnachtsfest gehabt zu haben.
Mit Verlaub,
aber bei dem angefragten Gerät handelt es wohl um eine Therme für den Betrieb mit Flüssiggas.
Ganz sicher hat es aber nichts mit Thema dieses Forums zu tun, wenngelich auch hier ab und zu
ein ebenfalls mit Flüssiggas betriebenes Gerät besprochen wird.
Dennoch, ganz unbeantwortet möchte ich Deine Frage nicht lassen.
Selbstverständlich muss zum Automatikbetrieb, über ein Thermostat gesteuert, eine sogen. Pilotflamme dauerhaft brennen,
bis man das Gerät gewollt außer Betrieb nimmt. Logisch, denn wie sonst sollte wohl die Heizflamme zünden, wenn Bedarf besteht?
Zum Erhalt dieser Funktion, d.h., daß die Pilotflamme Gas erhält, muß die Zündsicherung intakt sein, das wird dadurch bewerkstelligt,
daß ein Thermofühler nahe der Pilotflamme sitzt, der ein Ventil betätigt, welches vermutlich mittels einer Bimetafeder gesteuert wird.
Sofern das bei Deinem Gerät nicht funktioniert, ist da etwas an der Zündsicherung defekt.
Deswegen läuft Dein Gerät auch nicht und das ist gut so!
Anhand Deiner Anfrage gehe ich davon aus, daß Du blutiger Laie in Sachen "Gasgeräte" bist und kome hier nicht mit Tipps,
was da wohl an den Einzelteilen defekt sein könnte und wie man das evtl. reparieren könnte.
Statt dessen stelle ich Dir anheim, die Therme der Altmetall-Entsorgung zu zu führen
oder, falls Du es doch wieder zum Heizen verwenden möchtest, es zu einem autorisierten Fachbetrieb zu bringen.
Dort kann man Dir evtl. weiterhelfen - vlt. gibt es ja für solch alten Geräte noch kompatible Ersatzteile..
Bei Deiner Therme geht es um den Betrieb mit Flüssiggas, also einen Brennstoff,mit einem sehr breiten Explosionsbereich.
Soll heißen, das Band zwischen UEG (untere Explosionsgrenze) und OEG (oberer Explosionsgrenze) liegt sehr weit auseinander
und das ideale (stöchiometrische) Mischungsverhältnis für die Zündung ist sehr schnell erreicht, um das Tor zur Hölle zu eröffnen.
Von daher beschränkt sich mein Interesse Dir praktisch zu helfen, verständlicher Weise (so setze ich voraus),
auf die beiden vorgenannten Ratschläge: ab in die Tonne damit oder zum autorisierten Fachmann.
Das ist mir weitaus lieber, denn ich mag nicht über Dich aus den Medien oder in einer Korrespondenz mit dem Staatsanwalt lesen.
In diesem Sinne, wünsche ich einen guten Beschluß
sowie viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr!
Gruß Rüdiger